Prozessführung
Fundiertes juristisches Fachwissen bildet die Basis einer ordnungsgemäßen Rechtsvertretung. Die richtige Einschätzung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsanspruches ist für sich alleine betrachtet jedoch nutzlos, ohne das Wissen und die Erfahrung, wie eine Forderung effektiv durchgesetzt oder abgewehrt werden kann. Neben umfassenden Kenntnissen der Verfahrensgesetze und Verhandlungsroutine spielen stets auch strategische Erwägungen eine entscheidende Rolle für den Prozesserfolg.
Gerichtsverfahren (Zivilprozesse)
Als erfahrener und routinierter Prozessanwalt vertrete ich Sie sowohl in streitigen als auch in außerstreitigen Verfahren vor allen österreichischen Gerichten, in allen Instanzen (Bezirksgerichte, Landesgerichte inkl. Handelsgericht, Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof). Komplexe Rechtssachen sehe ich als Herausforderung, die ich gerne annehme.
Nach Erwirkung einer Gerichtsentscheidung sorge ich gegebenenfalls für die Einbringlichmachung bzw. Durchsetzung Ihrer Forderungen in einem Exekutionsverfahren.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Selbstverständlich wäge ich mit Ihnen im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens das Kosten-/Nutzenverhältnis gründlich ab und stehe Ihnen auch bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen oder in Schlichtungsverfahren zur Seite.
Strafprozesse
Ich vertrete sowohl Beschuldigte (Angeklagte) als auch Opfer (Privatbeteiligte) in Verfahren vor den österreichischen Strafgerichten, in allen Verfahrensstadien.
Verwaltungsverfahren
In ausgewählten Rechtsgebieten übernehme ich auch die Vertretung in Verfahren vor österreichischen Verwaltungsbehörden (z.B. Datenschutzbehörde, Gewerbebehörden etc.), Verwaltungsgerichten und den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts (Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof)
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