Kunstrecht

Egal ob Sie zu den Kunstschaffenden zählen oder als Erwerber/Verkäufer, Händler, Sammler, Galerist oder Veranstalter am Kunstmarkt auftreten – meine Kanzlei unterstützt Sie in einer Vielzahl von rechtlichen Belangen an der Schnittstelle zwischen Kunst und Recht.

Unter anderem stehe ich Ihnen zur anwaltlichen Beratung und Vertretung bei folgenden Themen zur Verfügung:

  • Erwerb und Veräußerung von Kunstwerken
  • Kunstauktionen
  • Leihe und Vermietung von Kunstwerken
  • Ausstellungen und Veranstaltungen
  • Restaurierung von Kunstwerken
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Kunstwerken (z.B. Erfüllung oder Anfechtung von Verträgen, Haftung von Kunstsachverständigen, Kunstfälschungen etc.)
  • Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Kunst und Kunstwerken
  • Transport von Kunstwerken
  • Versicherungsrechtliche Angelegenheiten
  • Urheberrechts- und Persönlichkeitsschutz von Kunstschaffenden

Kontaktieren Sie mich für eine Terminvereinbarung