Kosten

Keine Sorge vor ausufernden Kosten

Eine faire und nachvollziehbare Abrechnung meiner Leistungen ist Teil meiner Kanzleiphilosophie. Im Zuge der persönlichen Erstberatung erörtere ich mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Für den Fall, dass sich nach meiner Einschätzung ein Vorhaben mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand nicht umsetzen lässt, teile ich Ihnen dies ehrlich mit.

Kostenlose Anfrage

Gerne können Sie mich telefonisch, via E-Mail oder das Kontaktformular unverbindlich kontaktieren. Meine Antwort auf Ihre erste Anfrage erfolgt kostenlos. Bitte hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer, um Ihnen rasch antworten zu können.

Kontaktformular

Persönliche Erstberatung

Bei der persönlichen Erstberatung erörtere ich mit Ihnen Ihr Anliegen in sachlicher, rechtlicher und strategischer Hinsicht und lege mit Ihnen die weitere Vorgehensweise zur Erreichung Ihrer Ziele fest. Die Kosten für die erste Rechtsberatung betragen € 180,- zuzüglich 20 % USt pro Stunde.

Abrechnungsvarianten

Jeder Fall ist individuell und unterscheidet sich in Komplexität und Aufwand. Im Zuge der persönlichen Erstberatung erörtere ich mit Ihnen die für Ihr Anliegen zur Auswahl stehenden Abrechnungsmöglichkeiten und wir treffen eine für Sie passende Vereinbarung. Grundsätzlich stehen folgende Varianten zur Verfügung:

Stundensatz

Bei der Abrechnung nach Stundensatz richtet sich das Honorar nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Selbstverständlich nehme ich auf Wunsch eine grobe Einschätzung des voraussichtlichen Zeitaufwandes vor und informiere Sie, falls eine im Vorfeld vereinbarte Kostenschwelle erreicht wird.

Pauschalhonorar

Bei abschätzbaren Aufwendungen (z.B. Errichtung von Verträgen) ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Von der Pauschale sind sämtliche meiner im Vorfeld definierten Leistungen abgedeckt.

Abrechnung nach Tarif

Das Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) sehen feste Tarife für darin definierte Leistungen vor. Die Abrechnung nach Tarif empfiehlt sich vor allem in Zivilprozessen, weil sich die Höhe der vom Prozessgegner zu ersetzenden Kosten (im Falle des gänzlichen Obsiegens) ebenfalls danach bestimmt. Vereinfacht gesagt, hat Ihnen Ihr Gegner diesfalls das gesamte von Ihnen bezahlte Honorar zu ersetzen.

Rechtsschutzversicherungen

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, richte ich für Sie gerne eine Deckungsanfrage an die Versicherungsgesellschaft und rechne meine Leistungen direkt mit dieser ab.